Wussten Sie schon, dass ...

...Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen?

Zuschüsse stellen für viele Unternehmen die wohl attraktivste Beihilfeform dar. Denn im Gegensatz zu Förderdarlehen müssen sie in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Man spricht dann von sog. „verlorenen“ Zuschüssen. Das schont die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht es, lange geplante Vorhaben endlich in die Tat umzusetzen.

Abhängig von Branche, Bundesland und Vorhaben können Zuschüsse an vielen Investitionsstandorten im Bundesgebiet beantragt werden und - je nach Förderprogramm - bis zu 80 oder sogar 100 % der förderfähigen Ausgaben abdecken.

Zuschüsse können z. B. für Beratungsleistungen, Umbaumaßnahmen oder den Erwerb von Maschinen und Anlagen beantragt werden.

Außerdem interessant: Zuschüsse bedürfen keiner Genehmigung einer Bank! Entsprechende Anträge können stattdessen direkt bei der zuständigen Vergabestelle oder Behörde gestellt werden.

Beitrag empfehlen

Kontakt

Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.
Uhlandstraße 158
10719 Berlin

Telefon: +49 (0)30 202369030
Telefax: +49 (0)30 202369039
E-Mail: info@bvdfb.de

Follow us

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.